Mietbedingungen
1 Zustandekommen des Mietvertrags
1.1 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter den Vertrag unterzeichnet oder eine Buchungsanfrage über unsere Website www.rumbleroadrentals.de stellt und diese durch den Vermieter per E-Mail bestätigt wird.
1.2 Vertragspartner ist:
Rumble Road Rentals
Am Brink 4
23881 Bälau
E-Mail: info@rumbleroadrentals.de
(im Folgenden „Vermieter“ genannt).
2 Allgemeines
Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Das Mietfahrzeug wird vor der Übergabe gemeinsam auf seinen Zustand überprüft. Bestehende Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Der Mieter verpflichtet sich, sichtbare Schäden oder Abweichungen unverzüglich zu melden.
Der Vermieter behält sich vor, den vereinbarten Miettermin bei ungünstiger Wetterlage (z. B. Starkregen) zu verschieben. Dem Mieter werden innerhalb von sechs Monaten Ersatztermine angeboten.
Das Mietfahrzeug ist aus Sicherheits- und Dokumentationsgründen mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Dieses System dient ausschließlich dem Diebstahlschutz, der Wiederbeschaffung im Falle eines Diebstahls sowie der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fahrzeugnutzung während der Mietdauer. Eine darüber hinausgehende dauerhafte Leistungs- oder Verhaltensüberwachung des Mieters erfolgt nicht, soweit dies gesetzlich nicht zulässig oder erforderlich ist.
Darüber hinaus ist das Fahrzeug mit einer Dashcam ausgestattet. Diese dient der Aufzeichnung von Verkehrssituationen zur Beweissicherung im Falle von Unfällen, Vandalismus oder sonstigen schadensrelevanten Ereignissen. Die Aufzeichnungen werden nur im Ereignisfall ausgewertet und nicht dauerhaft überwacht.
Ferner wird ein digitales Fahrtenbuch geführt, in dem Fahrtdaten wie Fahrstrecken, Fahrzeiten sowie relevante Fahrzeugdaten automatisch erfasst werden. Dieses dient der ordnungsgemäßen Dokumentation der Fahrzeugnutzung, der Abrechnung sowie der Erfüllung gesetzlicher und versicherungstechnischer Anforderungen.
Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung dieser Systeme im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einverstanden.
Der Vermieter ist berechtigt, zur Bonitätsprüfung Auskünfte (z. B. SCHUFA) über den Mieter einzuholen.
3 Pflichten des Mieters
3.1 Allgemeines
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend zu behandeln, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und regelmäßig Ölstand, Kühlwasser und Reifendruck zu prüfen. Das Fahrzeug darf nur mit betriebswarmem Motor und unter Vermeidung übermäßigen Verschleißes gefahren werden.
3.2 Führungsberechtigung
Der Mieter muss bei Übergabe Führerschein, Ausweis und das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel vorlegen.
Kann der Mieter diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vertrag aufgehoben, ohne dass Ansprüche gegen den Vermieter entstehen.
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter oder den im Vertrag benannten Fahrern geführt werden. Der Mieter haftet für Verstöße, Bußgelder oder Straftaten, die mit dem Fahrzeug begangen werden.
3.3 Nutzungsbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen, asphaltierten Straßen innerhalb Deutschlands genutzt werden.
Es ist insbesondere untersagt:
gefährliche oder illegale Güter zu transportieren,
das Fahrzeug bei Defekt des Kilometerzählers oder technischer Mängel zu nutzen,
ohne gültige Fahrerlaubnis zu fahren,
das Fahrzeug gewerblich oder zur Personenbeförderung einzusetzen,
das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten,
das Fahrzeug weiterzuvermieten oder Dritten zu überlassen.
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strikt verboten (0,0 ‰ Grenze).
Motorsportliche Nutzung, Rennen, Testfahrten oder Fahrsicherheitstrainings sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung fällt eine Vertragsstrafe von 2.500 € an; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Die Nutzung der Launch-Control-Funktion (Startbeschleunigungssystem) ist ausschließlich bewusst und nur in begrenztem Umfang gestattet. Sie darf maximal drei (3) Mal pro Kalendertag verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt und kann als vertragswidriger Gebrauch des Fahrzeugs gewertet werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und entsprechend der technischen Vorgaben des Herstellers zu behandeln. Schäden, die durch unsachgemäße oder übermäßige Nutzung der Launch-Control entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Benutzen der Line Lock Funktion ist untersagt.
3.4 Obhutspflicht
Der Mieter hat das Fahrzeug stets gegen Diebstahl zu sichern und nur an sicheren Orten abzustellen. Bei Verstößen haftet der Mieter für dadurch entstehende Schäden, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit.
3.5 Auslandsfahrten
Fahrten außerhalb Deutschlands sind ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
3.6 Fahrzeugrückgabe und Mietdauer
Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen.
Das Fahrzeug ist im Zustand der Übergabe gemäß Protokoll zurückzugeben.
Bei übermäßiger Verschmutzung oder Geruchsbelästigung (z. B. Rauch, Tierhaare) wird eine Reinigungsgebühr von 200 € berechnet.
Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden; andernfalls wird der Tankvorgang pauschal berechnet.
Der Mieter hinterlegt zu Beginn der Mietzeit eine Kaution gemäß der im Mietvertrag vereinbarten Höhe. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Schäden am Fahrzeug, fehlende Ausstattungsgegenstände, Nachforderungen (z. B. Maut, Strafzettel) sowie sonstige ausstehende Forderungen.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs. Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass das Fahrzeug ohne neue Schäden, vollständig und mit allen überlassenen Schlüsseln und Zubehörteilen zurückgegeben wurde sowie sämtliche offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis beglichen sind.
Sollten nachträglich Kosten oder Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, diese mit der Kaution zu verrechnen und die Rückzahlung entsprechend anzupassen.
Wird das Fahrzeug ohne Rücksprache verspätet zurückgebracht, verlängert sich die Mietzeit automatisch um einen Tag. Der Mieter trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
Erfolgt keine Rückgabe, kann der Vermieter Strafanzeige erstatten und Rückführungs- bzw. Abschleppkosten geltend machen.
3.7 Verhalten bei Unfall
Bei einem Unfall ist sofort die Polizei zu verständigen und ein Protokoll aufzunehmen.
Der Mieter muss die Daten aller Beteiligten und Zeugen erfassen und den Vermieter umgehend informieren.
Ansprüche gegenüber Dritten oder dem Vermieter dürfen nicht eigenständig anerkannt werden.
3.8 Mietpreis, Kaution und Zahlung
Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Eine Kaution ist vor Mietbeginn zu hinterlegen.
Gutscheine sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und nicht erstattbar.
3.9 Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Pflichten verstößt (z. B. Nichtzahlung, Missachtung der Nutzungsbedingungen).
Bei mehreren Mietverhältnissen kann der Vermieter auch weitere laufende Verträge fristlos kündigen.
3.10 Stornierung
Bei Nichtabholung des Fahrzeugs innerhalb einer Stunde nach dem vereinbarten Termin verfällt die Reservierung.
Bei Stornierung bis einen Monat vor Mietbeginn fallen 50 % des Mietpreises als Gebühr an, danach bis eine Stunde vor Mietbeginn 85 %.
4 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für im Fahrzeug vergessene Gegenstände ist ausgeschlossen.
4.1 Versicherung
Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Mio. € für Personen- und Sachschäden.
Nicht versichert sind unzulässige Nutzungen (z. B. Rennen, Gefahrguttransporte).
4.2 Wartung und Reparaturen
Wartung und Instandhaltung erfolgen ausschließlich durch den Vermieter.
Kleinreparaturen bis 50 € dürfen vom Mieter eigenständig beauftragt werden, größere Reparaturen nur nach Rücksprache.
5 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, grobe Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften entstehen.
Eine eventuelle Haftungsreduzierung gilt nur im Rahmen der vereinbarten Selbstbeteiligung.
6 Schlussbestimmungen
Für Streitigkeiten gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist 23881 Bälau, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2025
